Der „Rechtliche Unterzeichner“ oder Hauptunterzeichner ist jene Person, welche für
das Dokument aus rechtlicher Sicht die Verantwortung übernimmt. Es muss organisatorisch
sichergestellt werden, dass die Person, die als rechtlicher Unterzeichner eingetragen
wird, über die entsprechende Berechtigung verfügt.
Grundsätzlich MUSS der Hauptunterzeichner angegeben werden, in bestimmten Fällen kann
dies aber unterbleiben. Diese Fälle sind in den jeweiligen speziellen Leitfaden entsprechend
angegeben.
Multidisziplinäre Befunde: Der CDA-Standard in Release 2.0 erlaubt nur die Angabe eines legalAuthenticator-Elements,
es können jedoch beliebig viele (Mit-) Unterzeichner angegeben werden, siehe „Weitere
Unterzeichner („authenticator“)“. Wenn kein eindeutiger Hauptunterzeichner ermittelt
werden kann (z.B. bei multidisziplinären Befunden, die von mehreren Fachärzten mit
unterschiedlicher Fachrichtung gleichermaßen verantwortet werden), kann die Angabe
des Hauptunterzeichners entfallen, wenn mindestens zwei Mitunterzeichner angegeben
werden.
Automatisch erstellte Befunde: Bei Dokumenten, die von „Geräten“ erstellt wurden (wenn der Inhalt durch einen Algorithmus
erzeugt und nicht von einer natürlichen Person freigegeben wurde), entfällt die Angabe
aller Unterzeichner.